Auftragsverarbeitungsvertrag (AVV) nach Art. 28 DSGVO
Stand: September 2026
Präambel
Dieser Auftragsverarbeitungsvertrag („AVV") regelt die Verarbeitung personenbezogener Daten durch HandwerkLOG als Auftragsverarbeiter im Auftrag des Verantwortlichen (nachfolgend „Kunde") gemäß Art. 28 Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO). Der Kunde ist Nutzer der Web-App „HandwerkLOG" und erteilt mit der Nutzung der Plattform HandwerkLOG den Auftrag zur Verarbeitung personenbezogener Daten im Rahmen der bereitgestellten Funktionen (Arbeitsberichte, Angebote, Rechnungen, Kundenverwaltung, Zeiterfassung, Termin- und Kalenderverwaltung).
§ 1 Gegenstand, Dauer und Zweck der Verarbeitung
Gegenstand dieses Vertrages ist die Verarbeitung personenbezogener Daten durch HandwerkLOG im Auftrag des Kunden. HandwerkLOG erbringt die Verarbeitung ausschließlich im Rahmen der von der Plattform bereitgestellten Funktionen und nach den Weisungen des Kunden. Zweck der Verarbeitung ist die Bereitstellung und Nutzung der Plattform zur Erfassung von Arbeitsberichten, der Erstellung von Angeboten und Rechnungen, der Kunden-, Mitarbeiter-, Fahrzeug- und Maschinenverwaltung sowie der Termin- und Kalenderverwaltung einschließlich der Synchronisation mit externen Kalendern (Google Calendar, Microsoft Outlook). Die Laufzeit dieses AVV richtet sich nach der Laufzeit des zwischen dem Kunden und HandwerkLOG bestehenden Nutzungsvertrages (siehe AGB) und endet mit dessen Beendigung, spätestens jedoch mit der Löschung aller im Auftrag verarbeiteten Daten gemäß § 7 dieses Vertrages.
§ 2 Art der verarbeiteten Daten und Kategorien betroffener Personen
Die im Rahmen dieses Auftrags verarbeiteten Daten umfassen insbesondere:
– Stammdaten der Kunden des Verantwortlichen (Name, Anrede, Firma, Adresse, Telefon, E-Mail-Adresse);
– Angaben zu Arbeitsleistungen (Tätigkeiten, Arbeitszeiten, Stundensätze);
– Angaben zu Material, Entsorgung und weiteren Positionen;
– Daten zu Mitarbeitern des Verantwortlichen (Name, Telefon, E-Mail, Stundensatz, Einsatzstunden);
– Daten zu Fahrzeugen und Maschinen (Kennzeichen, Typ, Kosten);
– Termin- und Kalenderdaten einschließlich Synchronisationsdaten mit externen Kalenderanbietern;
– Rechnungs- und Angebotsdaten (Rechnungsnummern, Beträge, Status);
– gegebenenfalls Fotos vom Einsatzort.
Kategorien betroffener Personen sind insbesondere die Kunden und Endkunden des Verantwortlichen, dessen Mitarbeiter sowie ggf. weitere Personen, deren Daten im Rahmen der Auftragsdurchführung erfasst werden.
§ 3 Pflichten und Weisungsbindung des Auftragsverarbeiters
HandwerkLOG verarbeitet die personenbezogenen Daten ausschließlich nach den dokumentierten Weisungen des Kunden. Weisungen können im Rahmen der von der Plattform bereitgestellten Funktionen und Konfigurationsmöglichkeiten erteilt werden. HandwerkLOG ist berechtigt, die Verarbeitung abzulehnen, wenn die Weisung gegen gesetzliche Bestimmungen, insbesondere datenschutzrechtliche Vorgaben, verstößt; in diesem Fall informiert HandwerkLOG den Kunden unverzüglich. HandwerkLOG unterstützt den Kunden bei der Gewährleistung der Einhaltung der in Art. 32 bis 36 DSGVO genannten Pflichten. HandwerkLOG informiert den Kunden, wenn eine Weisung nach seiner Einschätzung gegen datenschutzrechtliche Bestimmungen verstößt. HandwerkLOG ist für die Einhaltung der Pflichten nach Art. 28 und 32 bis 36 DSGVO verantwortlich, soweit diese Auftragsverarbeitung betreffen.
§ 4 Vertraulichkeit und technische sowie organisatorische Maßnahmen (TOM)
HandwerkLOG stellt sicher, dass die im Auftrag verarbeiteten Daten nur den Personen zugänglich sind, die für die Verarbeitung ausdrücklich befugt sind, und dass diese Personen einer angemessenen Vertraulichkeitsverpflichtung unterliegen. HandwerkLOG trifft geeignete technische und organisatorische Maßnahmen (TOM), die ein dem Risiko angemessenes Schutzniveau gewährleisten und mindestens die in Art. 32 DSGVO genannten Anforderungen erfüllen. Die TOM umfassen insbesondere:
– Pseudonymisierung und Verschlüsselung personenbezogener Daten;
– Fähigkeit, die Vertraulichkeit, Integrität, Verfügbarkeit und Belastbarkeit der Verarbeitung zu gewährleisten;
– Verfahren zur regelmäßigen Überprüfung, Bewertung und Evaluierung der Wirksamkeit der Maßnahmen;
– Zugriffskontrolle, Datenträgerkontrolle, Protokollierung sowie Verfügbarkeits- und Trennungskontrolle.
Die detaillierte Beschreibung der TOM kann beim Auftragsverarbeiter angefordert werden und wird dem Kunden auf Verlangen zur Verfügung gestellt.
§ 5 Unterauftragsverarbeiter
HandwerkLOG ist berechtigt, Unterauftragsverarbeiter (weitere Auftragsverarbeiter) einzusetzen. Die zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses bekannten Unterauftragsverarbeiter sind:
– Base44 (Basisinfrastruktur, Hosting und Datenbankdienste): Bereitstellung der Cloud-Plattform, auf der die Web-App betrieben wird, einschließlich Datenspeicherung und Authentifizierungsdiensten;
– Google LLC (Google Calendar, Google OAuth): Synchronisation von Terminen mit dem persönlichen Google-Kalender des Kunden sowie Authentifizierung über Google;
– Stripe Payments Europe Ltd.(Zahlungsabwicklung): Abwicklung von Zahlungen für Abonnements über den Zahlungsdienstleister Stripe;
– Microsoft Corporation(Microsoft Graph, Microsoft Outlook, Microsoft OAuth): Synchronisation von Terminen mit dem persönlichen Outlook-Kalender des Kunden sowie Authentifizierung über Microsoft.
HandwerkLOG schließt mit den Unterauftragsverarbeitern entsprechende Verträge nach Art. 28 Abs. 2 bis 4 DSGVO ab, die die gleichen Datenschutzpflichten wie dieser AVV vorsehen. HandwerkLOG informiert den Kunden über beabsichtigte Änderungen hinsichtlich der Hinzuziehung oder des Austauschs von Unterauftragsverarbeitern, sofern dem Kunde ein Widerspruchsrecht zusteht. Die aktuellen Unterauftragsverarbeiter können jederzeit über die Plattform oder auf Anfrage eingesehen werden.
§ 6 Unterstützungspflichten bei Betroffenenanfragen
HandwerkLOG unterstützt den Kunden nach Möglichkeit bei der Erfüllung von Betroffenenanfragen gemäß Art. 12 bis 22 DSGVO. HandwerkLOG leitet entsprechende Anfragen, die direkt an HandwerkLOG gerichtet werden, unverzüglich an den Kunden weiter und unterstützt diesen bei der Auskunftserteilung, Berichtigung, Löschung, Einschränkung der Verarbeitung, Datenübertragbarkeit und Widerspruch. HandwerkLOG unterstützt den Kunden ferner bei der Einhaltung seiner Auskunftspflichten gegenüber der Aufsichtsbehörde. HandwerkLOG informiert den Kunden unverzüglich, wenn Feststellungen oder tatsächliche Anhaltspunkte dafür vorliegen, dass die Verarbeitung personenbezogener Daten gegen datenschutzrechtliche Bestimmungen verstößt.
§ 7 Löschung und Rückgabe von Daten nach Vertragsende
Nach Beendigung des Auftragsverhältnisses löscht HandwerkLOG alle im Auftrag verarbeiteten personenbezogenen Daten, sofern keine gesetzliche Aufbewahrungspflichten entgegenstehen, und übermittelt die Daten dem Kunden auf dessen Verlangen vor der Löschung in einem gängigen, strukturierten und maschinenlesbaren Format. Die Löschung erfolgt nach Ablauf einer angemessenen Frist, die dem Kunden die Datensicherung ermöglicht. HandwerkLOG dokumentiert die Löschung auf Verlangen des Kunden. Bestehende gesetzliche Aufbewahrungsfristen bleiben unberührt; in diesem Fall werden die Daten für die Dauer der Aufbewahrung gesperrt und ausschließlich zur Erfüllung der Aufbewahrungspflicht verarbeitet.
§ 8 Nachweis- und Prüfrechte
HandwerkLOG dokumentiert die Einhaltung der in diesem AVV geregelten Pflichten. Der Kunde hat das Recht, die Einhaltung der Pflichten des Auftragsverarbeiters nach Art. 28 Abs. 3 DSGVO durch Prüfung oder Einholung eines Abhörberichts zu kontrollieren. HandwerkLOG unterstützt den Kunden bei der Durchführung von Kontrollen und Audits im zumutbaren Umfang. HandwerkLOG informiert den Kunden unverzüglich über Störungen beim Betrieb der Plattform, die die Verarbeitung personenbezogener Daten betreffen, sowie über erkannte Risiken für die Rechte und Freiheiten natürlicher Personen. HandwerkLOG unterstützt den Kunden bei der Meldung von Datenschutzverletzungen an die zuständige Aufsichtsbehörde und die betroffenen Personen gemäß Art. 33 und 34 DSGVO im zumutbaren Rahmen.
§ 9 Schlussbestimmungen
Änderungen und Ergänzungen dieses AVV bedürfen der Textform. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Sollten einzelne Bestimmungen dieses AVV unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen davon unberührt.
Hinweis: Dies ist eine allgemeine Vorlage. Bitte lassen Sie den AVV vor Veröffentlichung rechtlich prüfen, um sicherzustellen, dass er Ihrem Geschäftsmodell und den eingesetzten Unterauftragsverarbeitern entspricht.